Technische Hilfe rund um die Uhr

für Anforderer von Feuerwehr, Polizei und zuständigen Behörden

Bei Einsätzen zur friedensmäßigen Gefahrenabwehr und bei größeren Unglücksfällen wird das THW im Rahmen der Amtshilfe von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert. Diese Amtshilfe durch das THW ist gesetzlich geregelt. Anforderungen auf örtlicher Ebene (Gemeinde, Polizeirevier, Feuerwehr etc.) laufen über den Ortsbeauftragten des zuständigen Ortsverbandes, im Kreis Gütersloh also beispielsweise über das Einsatztelefon des OV Halle oder per Funkalarmempfänger über die Leitstelle Gütersloh.

Wenn bei größeren Schadenereignissen bzw. im Katastrophenfall die THW-Einheiten überörtlich zentral koordiniert werden müssen, kann das THW durch die zuständigen Behörden (Kreisverwaltung, Bezirksregierung, Polizeidirektion etc.) bei der Regionalstelle Bielefeld angefordert werden. Auch hier kann die Kontaktaufnahme über den nächsten Ortsverband oder direkt über das Einsatztelefon der Regionalstelle erfolgen. Auf diesem Weg ist es auch möglich, Fachgruppen aus anderen Ortsverbänden, Regionalbereichen oder Landesverbänden zu alarmieren.

Einsatzoptionen

Die Einsatzoptionen des THW sind vielfältig.
Umfangreiche technische Ausstattung sowie motivierte und gut ausgebildete Helfer stehen den Bedarfsträgern (bspw. Feuerwehr, Polizei, anderen Hilfsorganisationen oder Behörden) rund um die Uhr zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten klar von denen anderer Organisationen wie der Feuerwehr abgegrenzt.

Auch die Abrechnung von Einsätzen und Hilfeleistungen ist klar geregelt. Hier ist die THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) des Bundesministers des Innern vom Oktober 2021 gesetzliche Grundlage. Siehe Einsatz-Abrechnung

Beispiele für THW-Einsatzoptionen

  • Ausleuchten von Einsatzstellen
  • Ausleuchten von Kontrollstellen für Polizei und Zoll
  • Vermisstensuche
  • Fahrzeugbergung
  • Aufgleisung von Zügen
  • Unterstützung bei Brandeinsätzen
  • Wiederherstellung der Stromversorgung
  • Abstützung einsturzgefährdeter Gebäude
  • Sprengungen
  • Freischleppen von Fahrzeugen bei widrigen Wetterlagen
  • Amtshilfe bei Seuchenverdacht Transport von Hilfsgütern
  • Beseitigung von Hochwasserfolgen
  • Errichtung behelfsmäßiger Übergänge