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Einsatz-Abrechnung

Der regelmäßige Erstattungsverzicht soll verhindern, dass öffentliche Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden THW-Einsätze bezahlen müssen. Viele typische Unterstützungsleistungen erfüllen regelmäßig alle Bedingungen für einen Erstattungsverzicht. Einen Rechtsanspruch auf Verzicht gibt es nicht.

Grundsätzlich kostenpflichtig sind Materialien, die das THW für den Einsatz kauft, einbaut, ausgibt oder verbraucht (zum Beispiel Bauholz, ausgegebene Betriebsstoffe). Das  Gleiche gilt für Beschaffungen oder Anmietungen durch das THW, die zur Erreichung des Einsatzziels nötig sind.

Ein Kostenverzicht ist auch möglich, wenn das THW ein besonderes Ausbildungsinteresse an einem Einsatz hat.

Kostenpflichtig für Anforderer sind in der Regel Unterstützungsleistungen außerhalb von akuten Gefahrenlagen. Dazu können Transporteinsätze oder Absicherungen von Veranstaltungen zählen. Auslagenbescheide verschickt das THW zudem regelmäßig bei Hilfeleistungen, die ein Wirtschaftsbetrieb gleichwertig hätte durchführen können.

Das Thema „Kosten von THW-Einsätzen“ kann hier nur sehr überblicksartig dargestellt werden. Details finden sich im THW-Gesetz (§ 6) und in der THW-Abrechnungsverordnung.